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Wahlbüro

Die Stimmenzähler werden durch Volkswahl auf eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Sie bilden gemäss § 8 des Gesetzes über die politischen Rechte mit einem Gemeinderatsmitglied (Vorsitz) und einem Mitglied aus der Verwaltung (AktuarIn) das Wahlbüro. Bei aufwändiger Resultatsermittlung kann der Gemeinderat das Wahlbüro bedarfsgerecht erweitern.

Kontakt

Wahlbüro
Poststrasse 7
5082 Kaisten
Tel. 062 869 13 00
gemeindekanzlei@kaisten.ch

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