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Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Resultate kantonale Abstimmungen www.ag.ch
Resultate eidgenössische Abstimmungen
www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Die Urne beim Gemeindehaus ist in der Regel zu folgender Zeit geöffnet:
Sonntag 09.00 - 9.30 Uhr
Die genauen Öffnungszeiten sind jeweils auf dem Abstimmungskuvert aufgeführt.
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Urnenstandort
Gemeindehaus, Parterre
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Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie sich im Gemeindehaus beim Stimmregister (Schalter Einwohnerdienste, 2. Stock) melden.
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Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben dieses zu.
3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (nicht frankieren) oder es im Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Das Kuvert muss spätestens am Freitag per Post eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!) oder bis zum Ende der Urnenöffnungszeit in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält