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Mieterwechsel (Vermieter und Logisgeber)

Gemäss Gesetz über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) sind Vermieter und Logisgeber verpflichtet den Ein-, Um- und Wegzug ihrer Mieter der Gemeinde mitzuteilen. Diese Meldung können Sie direkt online vornehmen:

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