Kopfzeile

Sprunglinks

Inhalt

Wohnraum für Flüchtlinge gesucht

4. August 2026

Ab Frühjahr 2027 erreichen die ersten Personen mit Schutzstatus S die Fünfjahresgrenze. Sofern der Bund den vorübergehenden Schutzstatus S bis dahin nicht aufhebt, erhalten diese Personen eine befristete Aufenthaltsbewilligung B.

Im Kanton Aargau und damit auch in der Gemeinde Kaisten werden ab März 2027 voraussichtlich zahlreiche schutzbedürftige Personen von diesem Statuswechsel betroffen sein. Mit der Aufenthaltsbewilligung B erhalten sie die freie Wohnsitzwahl und werden nicht mehr an die Aufnahmepflicht angerechnet. Dadurch wird die Gemeinde Kaisten die Aufnahmepflicht voraussichtlich unterschreiten und in der Folge neue Personen aus dem Asylbereich aufnehmen müssen.

Da die betroffenen Personen nach dem Statuswechsel oft nicht sofort eine eigene Wohnung finden und der Gemeinde das Pfarrhaus in Kaisten nur noch bis Ende 2026 als Asylunterkunft zur Verfügung steht, wird dringend zusätzlicher Wohnraum benötigt.

Wer der Gemeinde eine freie Wohnung oder ein Haus zur Vermietung an Flüchtlinge anbieten kann, wird gebeten, sich bei der Gemeindekanzlei, gemeindekanzlei@kaisten.ch I 062 869 13 00, zu melden. Im Einzelfall wird geprüft, ob und zu welchen Bedingungen ein Mietvertrag abgeschlossen werden kann.