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Drittmeldepflicht
Gerne möchten wir alle privaten Vermieter sowie Verwaltungen darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau verpflichtet sind, sämtliche ein-, um- und wegziehende Personen innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Es ist möglich, dies online https://www.drittmeldung.ch/ui/#/home vorzunehmen. Bei Fragen zur Anwendung geben die Einwohnerdienste gerne Auskunft. Nach wie vor sind auch schriftliche Benachrichtigungen per Mail (einwohnerdienste@kaisten.ch) oder Post möglich. Vielen Dank für die fristgerechten Mitteilungen. Einwohnerdienste Kaisten