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Adressauskunft
Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) dürfen die Einwohnerdienste Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Für Auskünfte wird ein Interessensnachweis benötigt (z.B. Mietinteressentenformular, Darlehensvertrag, schriftliche Bestellung, Vertrag, Betreibungsurkunden, Postretouren, etc.) Es werden nur Einzelauskünfte erteilt.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 869 13 10 | einwohnerdienste@kaisten.ch |