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Feiertage

In Kaisten gelten folgende Feiertage, an welchen die Arbeitstätigkeit eingestellt wird:

Gemäss Ruhetagsgesetz für den Bezirk Laufenburg

  • Neujahr (1. Januar)

  • Karfreitag

  • Auffahrt

  • Fronleichnam

  • Bundesfeiertag (1. August)

  • Maria Himmelfahrt (15. August)

  • Allerheiligen (1. November)

  • Maria Empfängnis (8. Dezember)

  • Weihnacht (25. Dezember)

 

Bei folgenden Feiertagen gilt kein gesetzliches Arbeitsverbot:

  • Regionale Feiertage

  • Berchtoldstag (2. Januar)

  • Fasnachtsmontag

  • Ostermontag

  • Pfingstmontag

  • Stephanstag (26. Dezember)

 

 

 

 

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