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Prämienverbilligung
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Mehr Informationen zur Prämienverbilligung finden unter www.sva-ag.ch.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| SVA-Zweigstelle | 062 869 10 40 | steuern@kaisten.ch |