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Zählung leerstehende Wohnungen per 1. Juni 2026

5. Mai 2026

Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Mit Stichtag 1. Juni 2026 werden die leerstehenden Wohnungen erfasst. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:

  • Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und
  • die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Wohnungsmieter werden gebeten, leerstehende Objekte bis am 31. Mai 2026 der Abteilung Bau und Planung (Tel. 062 869 13 20 oder bauundplanung@kaisten.ch) mitzuteilen. Vielen Dank für die Mithilfe.