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Hinweis zur Beratung am Schalter

6. März 2026

Für Beratungen am Schalter beispielsweise zu Fragen im Bau- oder Steuerwesen oder auch für weitere Anliegen (z.B. Beglaubigungen, An-/Abmeldungen, Hundekontrolle, etc.) wird aus organisatorischen Gründen um eine telefonische Voranmeldung gebeten. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die zuständigen Mitarbeitenden verfügbar sind und ausreichend Zeit für das jeweilige Anliegen eingeplant wird.