Kopfzeile

Sprunglinks

Inhalt

Verbrennen von Abfällen im Freien

21. Oktober 2025

Kehrichtverbrennungsanlagen sind mit wirkungsvollen Abgasreinigungssystemen ausgestattet. Wer seine Abfälle privat verbrennt, verursacht deutlich mehr Emissionen und schadet damit seinen Mitmenschen, sich selber und der Umwelt. Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist daher verboten. Die einzige Ausnahme vom generellen Verbot der privaten Abfallverbrennung betrifft geringe Mengen natürlicher Wald-, Feld- und Gartenabfälle. Das Verbrennen solcher Abfälle ist aber nur erlaubt, wenn sich das Feuer ausserhalb von Wohngebieten befindet, die Wald-, Feld- und Gartenabfälle trocken sind, beim Verbrennen nur wenig Rauch entsteht und

das Feuer nicht zu übermässigen Immissionen führt. Als natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle gelten natürliche Rückstände, die bei der Pflege von Gärten, Parkanlagen, Wäldern, Feldern und Wiesen anfallen. Zum Anzünden dürfen nur lufthygienisch problemlose Hilfsmittel wie etwa trockenes Gras oder Laub verwendet werden.