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Verkehrsbeschränkung: Parzelle 1275, Unterhalden - Parkverbot

16. September 2025

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

 

Verfügende Behörde:

Gemeinderat Kaisten

Poststrasse 7

5082 Kaisten

 

Verkehrsbeschränkung:

 

Parzelle 1275, Unterhalden – Parkverbot

  • "Parkieren verboten" (Signal 2.50)
  • Zusatztafel "ausgenommen mit Parkkarte und öffentlicher Dienst"

 

Einsprachen

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 20. September bis 20. Oktober 2025 schriftlich beim Gemeinderat Kaisten einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Unterlagen können während der Auflagefrist bei der Abteilung Bau und Planung Kaisten eingesehen werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.