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Feuerungskontrolle

Ab 1. Januar 2022 entscheidet nicht mehr die Gemeinde, wer die wärmetechnischen Anlagen prüft, reinigt und kontrolliert. Die Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen können ihren Kaminfeger/ Kontrolleur selber wählen. Mehr Freiheit bedeutet jedoch auch mehr Verantwortung. Der Unterhalt von Feuerungsanlagen liegt ab 1. Januar 2022 in der Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Aufgabe kann an eine Nutzerschaft oder Verwaltung delegiert werden. Die Eigentümer sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine bei der Aarg. Gebäudeversicherung (AGV) registrierte Fachperson sicherheitstechnisch warten zu lassen. Die sicherheitstechnische Wartung beinhaltet die Kontrolle und - wenn nötig - die Reinigung der Feuerungs- und Abgasanlagen. Wartungsarbeiten durch Servicefachfirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den Aargauer Kaminfeger. Details können dem Merkblatt der Aarg. Gebäudeversicherung entnommen werden.

Trotz der Liberalisierung des Kaminfegerwesens bleiben die Gemeinden für Brandschutzbewilligungen, die Rohbaukontrolle und die amtliche Feuerungskontrolle weiterhin zuständig. Die amtliche Feuerungskontrolle umfasst Holz-/Gas- und Oelfeuerungen. Der Gemeinderat hat diese Aufgaben an Kaminfegermeister Markus Hollenstein übertragen, womit gewährleistet ist, dass diese Aufgaben weiterhin von einer Fachperson im Auftrag der Gemeinde erbracht werden.

Die Kosten für die Feuerungskontrolle werden gemäss geltendem Tarif berechnet. Der Feuerungskontrolleur kann dazu nähere Auskunft geben.

Über weitere Einzelheiten erteilt Herr Hollenstein gerne Auskunft.

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