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Leumundszeugnis
Ein guter Leumund kann bescheinigt werden, wenn jemand seinen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde nachkommt. Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge belegt werden.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 869 13 00 | gemeindekanzlei@kaisten.ch |