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Einbürgerung schweizerische Staatsangehörige

Aufnahme in das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Kaisten

Sie sind bereits Schweizer oder Schweizerbürgerin und möchten das Gemeindebürgerrecht von Kaisten erwerben? Personen, können durch Beschluss des Gemeinderats entgeltlich in das Einwohnerbürgerrecht der Gemeinde Kaisten aufgenommen werden, wenn sie:

  • seit 3 Jahren ununterbrochenen Wohnsitz in Kaisten haben,
  • ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen,
  • einen unbescholtenen Ruf geniessen

Sie haben die Möglichkeit, mit der Gemeindekanzlei einen persönlichen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch informieren zu lassen. Das notwendige Gesuchsformular erhalten Sie entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugestellt.

Aufnahme in das Bürgerrecht der Ortsbürgergemeinde Kaisten

Möchten Sie gleichzeitig das Ortsbürgerrecht erwerben? Personen, welche Kaisten als ihre Heimat betrachten und an den Belangen der Ortsbürgergemeinde interessiert sind, können durch Beschluss der Ortsbürgergemeindeversammlung entgeltlich in das Ortsbürgerrecht der Gemeinde Kaisten aufgenommen werden, wenn sie:

  • das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Kaisten besitzen,
  • keinen Eintrag im Strafregister für Privatpersonen aufweisen,
  • ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen,
  • gesamthaft seit mindestens 15 Jahren in Kaisten Wohnsitz haben,
  • während mindestens 10 Jahren in Kaisten Wohnsitz haben, wenn der Ehegatte oder eingetragene Partner Ortsbürger ist,
  • sich aktiv am gesellschaftlichen und / oder politischen Leben beteiligen.

Stellen Ehegatten gemeinsam ein Gesuch um Aufnahme in das Ortsbürgerrecht und erfüllt der eine die Erfordernisse, so genügt für den anderen ein Wohnsitz von insgesamt fünf Jahren in Kaisten. Das gleiche gilt für eingetragene Partnerschaften.

Sie haben die Möglichkeit, mit der Gemeindekanzlei einen persönlichen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch informieren zu lassen. Das notwendige Gesuchsformular erhalten Sie entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugestellt. 

Bitte beachten Sie das Reglement über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht von Kaisten.

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