Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
Verfügende Behörde:
Gemeinderat Kaisten
Poststrasse 7
5082 Kaisten
Verkehrsbeschränkung:
Schulstrasse/Entsorgungsstelle Boll
▪ "Zonensignal Zone 30" (Signal 2.59.1Z30) dreifach
▪ "Ende Zonensignal Zone 30" (Signal 2.59.1Z2.50) zweifach
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 20. November 2023 bis 19. Dezember 2023 schriftlich beim Gemeinderat Kaisten einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Unterlagen können während der Auflagefrist bei der Abteilung Bau und Planung Kaisten eingesehen werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.