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Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Teiländerung ARA Kaisten - Öffentliche Auflage und Mitwirkungsverfahren

28. August 2023

Die kantonale Vorprüfung zur Teiländerung ARA Kaisten ist abgeschlossen und es wird der Vorprüfungsbericht, das Rodungsgesuch und die Planungsunterlagen der Teiländerung ARA Kaisten gemäss §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt.

Der Vorprüfungsbericht, das Rodungsgesuch und die Planunterlagen liegen vom 28. August bis am 26. September 2023 auf der Gemeindekanzlei Kaisten auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Entwürfe liegen in dieser Zeit bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf und können während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Eingaben zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Kaisten, Poststrasse 7, 5082 Kaisten, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Gemeinderat Kaisten

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