Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Mit Stichtag 1. Juni 2023 werden die leer stehenden Wohnungen erfasst. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
- Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und
- die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Wohnungsmieter werden gebeten, leer stehende Objekte bis
am 31. Mai 2023 der Abteilung Bau und Planung (Tel. 062 869 10 50 oder
bauundplanung@kaisten.ch) mitzuteilen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.