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Steuererklärung 2022

31. Januar 2023

Die Steuererklärungen wurden im Januar versandt. Seit dem 23. Januar ist es möglich, das Programm EasyTax zu installieren, damit die Steuererklärung elektronisch ausgefüllt und eingereicht werden kann. Die elektronisch ausgefüllten und übermittelten Steuererklärungen müssen nicht mehr unterschrieben werden. Sollten nicht alle Belege elektronisch übermittelt werden können, müssen die restlichen Belege dem Steueramt im Steuererklärungsbogen eingereicht werden.

Die Steuererklärung ist bis am 31. März 2023 abzugeben. Die Steuererklärung kann persönlich in den grossen Briefkasten vor dem Eingang des Gemeindehauses abgegeben werden. 

Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern

Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Kontoverbindung (Bank/Post) direkt ausbezahlt. Alle Pflichtigen, welche noch keine Kontoverbindung auf der Steuererklärung aufgeführt haben, werden gebeten dies mit der jetzigen Steuererklärung nachzuholen. Es wird gebeten, die angegebene Kontoverbindung zu überprüfen. Aufgrund der Übernahme der Neuen Aargauer Bank durch die Credit Suisse haben sich sicher diverse Kontoverbindungen geändert.

Fristerstreckungen

Unter www.ag.ch/steuern wie auch über die Homepage der Gemeinde können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird ein persönlicher ‚Code‘ benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Eine Fristerstreckung per Telefon ist ebenfalls möglich.

Für Jugendliche: Informationen über Steuern

Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!

Mahngebühren

Wir erinnern daran, dass der Grosse Rat per 1. Januar 2019 Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen eingeführt hat. Für die erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung fällt eine Gebühr von CHF 35 an. Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr CHF 50. Eine Aufforderung zur Zahlung fälliger Steuerausstände wird mit CHF 35 in Rechnung gestellt. Kommt es zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen, werden CHF 100 fällig. Fristverlängerungen sind gratis. Wir bitten diese frühzeitig zu beantragen. Sobald die Mahnung fakturiert ist, ist die Gebühr zu bezahlen.