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Fischereirecht der Ortsbürger

Im Mittelalter bildeten sich am Hochrhein voneinander abgesetzte Fischereirechtsgebiete. So gehörte die Fischereigerechtigkeit zwischen den Brücken von Laufenburg und Säckingen als grundherrliches Recht dem Stift Säckingen.

Die Kaister erhielten wahrscheinlich das Fischereirecht von diesem Stift. Es existiert jedoch keine Urkunde darüber.

Unwahrscheinlich jedoch ist die mündliche Überlieferung, welche behauptet, dass das Fischereirecht erst durch Kaiserin Maria Theresia (regierte von 1740 - 1780) verliehen worden sein soll.
Fischerkarte