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Steuerkommission

Die Steuerkommission wird von der Bevölkerung für jeweils vier Jahre gewählt. Sie besteht aus einer kantonalen Steuerkommissärin oder einem kantonalen Steuerkommissär, der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Gemeindesteueramtes sowie drei von der Einwohngergemeinde gewählten Mitgliedern. Jede Einwohnergemeinde wählt zudem ein Ersatzmitglied.

Die Veranlagungen der Einkommens-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuern wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, bestehend aus der kantonalen Steuerkommissärin oder dem kantonalen Steuerkommissär sowie der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Gemeindesteueramtes vorgenommen.

Kontakt

Steuerkommission
Poststrasse 7
5082 Kaisten
Tel. 062 869 10 40
steuern@kaisten.ch

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