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| Urnenstandort |
Gemeindehaus, Parterre |
| Urnen Öffnungszeiten |
Die Urne beim Gemeindehaus ist in der Regel zu folgender Zeit geöffnet: Sonntag 09.00 - 9.30 Uhr Die genauen Öffnungszeiten sind jeweils auf dem Abstimmungskuvert aufgeführt. |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. - Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch. |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie sich im Gemeindehaus beim Stimmregister (Schalter Einwohnerkontrolle, 2. Stock) melden. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (nicht frankieren) oder es im Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Das Kuvert muss spätestens am Freitag per Post eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!) oder bis zum Ende der Urnenöffnungszeit in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
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