Kaister Gewerbe
Nachfolgend finden Sie unter dem Firmenverzeichnis ein von den Gewerbebetreibenden selbst geführtes Verzeichnis der Kaister Betriebe. Die Gemeinde übernimmt keine Verantwortung für deren Vollständigkeit und Korrektheit.
Feiertage In Kaisten gelten folgende Feiertage, an welchen die Arbeitstätigkeit eingestellt wird: Gemäss Ruhetagsgesetz für den Bezirk Laufenburg Neujahr (1. Januar) Karfreitag Auffahrt Fronleichnam Bundesfeiertag (1. August) Maria Himmelfahrt (15. August) Allerheiligen (1. November) Maria Empfängnis (8. Dezember) Weihnacht (25. Dezember) Bei folgenden Feiertagen gilt kein gesetzliches Arbeitsverbot: Regionale Feiertage Berchtoldstag (2. Januar) Fasnachtsmontag Ostermontag Pfingstmontag Stephanstag (26. Dezember)
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